Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Lichtenau

    Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).

    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
    Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

    Vorläufiger Reisepass

    Ein vorläufiger Reisepass wird vom Fachbereich 4 -Bürgerbüro- nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Expresspass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können.

    Ein Vorläufiger Ausweis wird nur in absoluten Ausnahmefälllen ausgestellt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wird kurzfristig (innerhalb von einigen Stunden) ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Dieser wird allerdings nicht in allen Ländern anerkannt.

    Verlust des Reisepass

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Passes beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro- zu melden.
    Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.

    Ausländischer Pass:
    Bitte beim Ausländeramt des Kreises Paderborn melden. Dort wird eine Verlustbescheinigung ausgestellt, mit der bei der Botschaft ein Ersatzdokument beantragt werden kann.

    Reisepass als Expresspass

    In dringenden Fällen kann ein sog. Expresspass innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Reisepass als Expresspass"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    • Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.

    Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Reisepass
    70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
    37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

    Reisepass mit 48 Seiten
    92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
    59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

    vorläufiger Reisepass
    26,00 EUR

    Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.

    Gebührenfrei: Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Abholung
    Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Bitte erteilen Sie hierfür eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann. Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.

    Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.

    Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de