Reisepass
Hinweise für Büren
Reisepass (ePass 3.0)
Beschreibung
Hinweise für Büren
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Reisepasses ist auch grundsätzlich ab Geburt möglich. Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Minderjähriger“ vorlegen (siehe Dokumente). Besteht das alleinige Sorgerecht, benötigen wir einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts oder einen Negativattest vom Jugendamt. Bei einer Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weitere Informationen können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Büren
Unterlagen, die Sie benötigen:
Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
bei minderjährigen Personen die Einverständniserklärung Minderjährige
Formulare
Hinweise für Büren
Voraussetzungen
Hinweise für Büren
Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift und der Abnahme von Fingerabdrücken ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig (Ausnahme Fingerabdrücke: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Büren
Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Büren
ca. 4 – 6 Wochen (Der vorläufige Reisepass wird sofort produziert und ausgestellt.)
Kosten
Hinweise für Büren
Reisepass
70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahre
Reisepass als Expresspass
(zusätzlich 32,00 EUR)
102,00 EUR für Personen ab 24 Jahren
69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren
Reisepass mit 48 Seiten
(zusätzlich 22,00 EUR)
92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren
59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren
Vorläufiger Reisepass
26,00 EUR
Zahlungsweise
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Büren
Reisepass abholen: Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3 bis 4 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht. Sie können jedoch für eine Benachrichtigung Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen.
Zudem können Sie unter der Rufnummer 02951/970-0 den Stand der Angelegenheit erfragen.
Reisepass ändern: Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.
Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden: Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe