Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Borchen

    Der Antrag auf einen Reisepass kann im Bürgerbüro gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Neuausstellung eines Reisepasses

    Der Antrag auf einen Reisepass kann im Bürgerbüro gestellt werden.

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird. Seit dem 01.11.2007 ist zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben.

    Die Fingerabdrücke und die Gesichtsmerkmale des biometrietauglichen Fotos werden im Chip des Reisepasses gespeichert.

    Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht zulässig.

    Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt.

    Verlust des Reisepasses

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Passes beim Einwohneramt zu melden.

    Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    • Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
      (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
      Falls gewünscht, kann dieses kostenfrei im Bürgerbüro für Sie erstellt werden (ab dem 6. Lebensjahr).
      Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
      Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.

    • falls kein aktuelles Ausweisdokument vorliegt, bitte die Geburtsurkunde vorlegen


    Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt.

    • Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.

    • Passbilder werden im Bürgerbüro erst für Kinder ab 6 Jahren angefertigt.

    • bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen

    Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Sobald wir die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei bekommen haben, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigungskarte.

    Damit können Sie auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das vom Bürgerbüro ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Die Lieferzeit beträgt ca. 5 - 6 Wochen bei der Bundesdruckerei in Berlin.

    Reisepass als Expresspass

    In Eilfällen ist ein Expresspass innerhalb von 3 - 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.

    Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Bürgerbüro bis 11.30 Uhr gestellt wurde.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    • unter 24 Jahren: 37,50 €

    • ab 24 Jahren: 70,00 €

    • Expresszuschlag: 32,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    • Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Muter oder Vormund) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen. Die Einverständniserklärung ist als Formular im Bürgerbüro erhältlich. Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.

    • Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de