Reisepass
Hinweise für Borchen
Der Antrag auf einen Reisepass kann im Bürgerbüro gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Neuausstellung eines Reisepasses
Der Antrag auf einen Reisepass kann im Bürgerbüro gestellt werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird. Seit dem 01.11.2007 ist zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben.
Die Fingerabdrücke und die Gesichtsmerkmale des biometrietauglichen Fotos werden im Chip des Reisepasses gespeichert.
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt.
Verlust des Reisepasses
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Passes beim Einwohneramt zu melden.
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Falls gewünscht, kann dieses kostenfrei im Bürgerbüro für Sie erstellt werden (ab dem 6. Lebensjahr).
Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.falls kein aktuelles Ausweisdokument vorliegt, bitte die Geburtsurkunde vorlegen
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Passbilder werden im Bürgerbüro erst für Kinder ab 6 Jahren angefertigt.
bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen
Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Formulare
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Voraussetzungen
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sobald wir die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei bekommen haben, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigungskarte.
Damit können Sie auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das vom Bürgerbüro ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Die Lieferzeit beträgt ca. 5 - 6 Wochen bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen ist ein Expresspass innerhalb von 3 - 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Bürgerbüro bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Kosten
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unter 24 Jahren: 37,50 €
ab 24 Jahren: 70,00 €
Expresszuschlag: 32,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Muter oder Vormund) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen. Die Einverständniserklärung ist als Formular im Bürgerbüro erhältlich. Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.
Weitere Informationen
Hinweise für Borchen
Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Borchen