Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Greven

    Beschreibung

    Hinweise für Greven

    Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

    In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Greven - Fachdienst Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    48268 Greven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 2571920225

    E-Mail: info@stadt-greven.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greven

    Formulare

    Hinweise für Greven

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greven

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greven

    Fristen

    Hinweise für Greven

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Greven

    Kosten

    Hinweise für Greven

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Greven

    Es besteht keine Pflicht den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Greven

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Links

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de