Reisepass
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Eschweiler gemeldet sind.
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/ Bitte informieren Sie sich selbständig vor der Buchung einer Reise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union.Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa 10 bis 11 Wochen, bis der Reisepass im Bürgerbüro abgeholt werden kann. Aufgrund des aktuell hohen Bestellaufkommens, kann es zu Verzögerungen kommen.
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Hinweis für Vielreisende: Seit dem 01. Juni 2003 gibt es einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine höhere Gebühr fällig.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem können Reisepässe bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe, auf deren Chip keine Fingerabdrücke gespeichert sind, behalten jedoch die eingetragene Gültigkeit.
Nach Aushändigung des Reisepasses im Bürgerbüro werden die Daten über Ihren Fingerabdruck im Einwohnermeldeverfahren gelöscht.
Gebühren:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 37,50 EUR,
Reisepass für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 70,00 EUR,
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 EUR (Beantragung nur bei nachgewiesener absoluter Dringlichkeit möglich),
Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR,
Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren: 92,00 EUR.
Bei Eilbedürftigkeit des Reisepasses besteht die Möglichkeit, einen EXPRESS-Pass zu beantragen, der innerhalb von drei bis vier Werktagen ausgeliefert wird, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.
Der EXPRESS-Pass muss also spätestens um 11.30 Uhr im Bürgerbüro beantragt sein!
Die Auslieferung der EXPRESS-Pässe in Abhängigkeit des Bestelleingangs ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen
Bestellung in Bundesdruckerei bis...
Dokumente in Behörde bis ca....
Montag 12.00 Uhr
Donnerstag 12.00 Uhr
Dienstag 12.00 Uhr
Freitag 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 Uhr
Montag 12.00 Uhr
Donnerstag 12.00 Uhr
Dienstag 12.00 Uhr
Freitag 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 Uhr
Die Gebühren hierfür betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, für Personen über 24 Jahren 102,00 EUR.
Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
benötigte Unterlagen
- Alter Reisepass
- Neues Passfoto, biometrie-tauglich, nach NEUER Fotomustertafel, nicht älter als ein halbes Jahr (6 Monate)
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Die neuen Regelungen sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. - Ihren Personalausweis (für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses)
- Ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pfd-Dokument als Download.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
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