Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Jede/-r Deutsche, die/der aus dem Bundesgebiet ausreist oder in das Bundesgebiet einreist, ist verpflichtet, einen Reisepass zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person ein Passersatzdokument, z. B. einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Kinderausweis besitzt. Bei einigen Ländern ist der Reisepass jedoch zwingend für die Ein- und Ausreise notwendig und wird unter Umständen bereits für Kinder verlangt. Nähere Information hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder beim Auswärtigen Amt.

    Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert zwischen vier und sechs Wochen. Da der Reisepass seit dem 01.11.2007 mit Fingerabdrücken versehen wird, ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint. In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden. Der Expresspass kann innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei erstellt werden. Sollte diese Ausstellungsfrist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Der vorläufige Reisepass kann sofort durch die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

    Nach Ablauf eines Reisepasses ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, hier ist immer ein neuer Pass zu beantragen. Auch sind Änderungen des Passes (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich der Wohnort des Inhabers kann geändert werden. Nähere Angaben zum Antragsverfahren, zu den vorzulegenden Unterlagen, der Gültigkeit der Personalausweise, den zu entrichtenden Gebühren für die Ausstellung und zur Abholung eines ausgestellten Ausweises entnehmen Sie dem Merkblatt.

    Bitte nutzen Sie für die Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Passes den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

     

     

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Führerschein usw.)
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
    • bei Verlust des vorherigen Reisepasses ist eine Verlusterklärung im Bürgerbüro vorzunehmen
    • bei Minderjährigen ein von beiden Eltern unterschriebener Antrag (es reicht auch aus,wenn beide Elternteile eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass sie mit der Beantragung des Reisepasses einverstanden sind. Besteht für ein Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, so reicht eine Unterschrift dieses Elternteils aus, das alleinige Sorgerecht ist jedoch nachzuweisen)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    • 70,00 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
    • 37,50 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass
    • 102,00 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben
    • 69,50 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de