Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ab einem Alter von 18 Jahren, erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich.  

    Bei Minderjährigen erfolgt die Beantragung grds. durch beide Sorgeberechtigten, Hierzu muss mindestens ein Sorgeberechtigter gemeinsam mit dem Kind anwesend sein. Das Einverständnis des jeweiligen Elternteils, der nicht zur Antragstellung vorsprechen kann, kann mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen, in Verbindung eines Ausweisdokumentes im Original (z.B. Personalausweis oder Reisepass).   (siehe Downloads).

    Sollten die Sorgeberechtigten getrennt lebend oder geschieden sein, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist den Antrag stellen.

    • Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
    • Kinder ab 10 Jahren müssen den Reisepass bei Antragstellung unterschreiben

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    E-Mail: buergeramt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister; bei erstmaliger Beantragung bzw. Verlust) zur Identifikation

    Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Regulärer Reisepass (im Idealfall): ca. 6 - 8 Wochen. 

    Aufgrund aktueller Bearbeitungsrückstande bei der Bundesdruckerei kann sich die Bearbeitungszeit leider einige Wochen verzögern. Die Bundesdruckerei bittet dies bei der Planung einer Reisebuchung vor Beantragung zu beachten.   

    Express Resiepass: ca. 3 - 5 Werktage 

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Der Gesetzgeber hat die Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft. Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt bzw. verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem Kinderreisepass angegebenen Gültigkeitsdatum.

    Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Der Verlust eines Reisepasses ist im Bürgeramt anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de