Reisepass
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ab einem Alter von 18 Jahren, erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich.
Bei Minderjährigen erfolgt die Beantragung grds. durch beide Sorgeberechtigten, Hierzu muss mindestens ein Sorgeberechtigter gemeinsam mit dem Kind anwesend sein. Das Einverständnis des jeweiligen Elternteils, der nicht zur Antragstellung vorsprechen kann, kann mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen, in Verbindung eines Ausweisdokumentes im Original (z.B. Personalausweis oder Reisepass). (siehe Downloads).
Sollten die Sorgeberechtigten getrennt lebend oder geschieden sein, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist den Antrag stellen.
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Kinder ab 10 Jahren müssen den Reisepass bei Antragstellung unterschreiben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen
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Bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister; bei erstmaliger Beantragung bzw. Verlust) zur Identifikation
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Regulärer Reisepass (im Idealfall): ca. 6 - 8 Wochen.
Aufgrund aktueller Bearbeitungsrückstande bei der Bundesdruckerei kann sich die Bearbeitungszeit leider einige Wochen verzögern. Die Bundesdruckerei bittet dies bei der Planung einer Reisebuchung vor Beantragung zu beachten.
Express Resiepass: ca. 3 - 5 Werktage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Der Gesetzgeber hat die Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft. Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt bzw. verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem Kinderreisepass angegebenen Gültigkeitsdatum.
Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Der Verlust eines Reisepasses ist im Bürgeramt anzuzeigen.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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