Reisepass
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ab einem Alter von 18 Jahren, erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich.
Bei Minderjährigen erfolgt die Beantragung grds. durch beide Sorgeberechtigten, Hierzu muss mindestens ein Sorgeberechtigter gemeinsam mit dem Kind anwesend sein. Das Einverständnis des jeweiligen Elternteils, der nicht zur Antragstellung vorsprechen kann, kann mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen, in Verbindung eines Ausweisdokumentes im Original (z.B. Personalausweis oder Reisepass). (siehe Downloads).
Sollten die Sorgeberechtigten getrennt lebend oder geschieden sein, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist den Antrag stellen.
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Kinder ab 10 Jahren müssen den Reisepass bei Antragstellung unterschreiben
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dormagen
Kosten
Hinweise für Dormagen
37,50 € Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
70,00 € Antragsteller über 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass (Lieferzeit ca. 3 - 5 Werktage)
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seiten-Pass
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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