Reisepass

    Beantragung Reisepass

    Hinweise für Wülfrath

    Benötigen Sie einen Reisepass? Dann informieren Sie sich wie Sie ihn beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wülfrath

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen. Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.

    Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind, außer bei Kindern unter 6 Jahren.

    Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen, damit von allen Antragstellern zwei Fingerabdrücke über einen elektronischen Scanner „abgenommen“ werden können.

    Unter 18 Jahre: Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung des Reisepasses nicht möglich ist. Es handelt sich immer um eine Neubeantragung.

    Gültigkeitsdauer: Der Reisepass erhält - wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind - eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

    Namensänderung bei Heirat:

    Ändert sich durch Heirat der Name, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

    In besonders dringenden Fällen können Reisepässe auch im Expressverfahren erstellt werden. Der Pass ist dann in aller Regel am 4., spätestens jedoch am 5. Werktag nach Antragstellung abholbereit. (Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung BIS 11 Uhr!) Für die Express-Lieferung wird eine Zusatzgebühr von 32 € erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02058 180

    Fax: 02058 8981295

    E-Mail: buergerbuero@stadt.wuelfrath.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wülfrath

    Sie benötigen

    • Ihren Reisepass

    • oder Ihren Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bei Erstbeantragung von Jugendlichen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

    • oder Ihren Personalausweis

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Wülfrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wülfrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wülfrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wülfrath

    Um einen neuen Reisepass zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Sie müssen den Antrag selbst vor Ort stellen und können sich nicht vertreten lassen.

    • Ihr Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    • Nachdem Sie eine Nachricht erhalten haben, liegt der beantragte Reisepass beim Bürgerbüro zur Abholung bereit.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wülfrath

    • Für einen regulären Reisepasse zur mehr als 10 Wochen nach Beantragung.

    • Im Expressverfahren ist der Reisepass in aller Regel am 4., spätestens jedoch am 5. Werktag nach Antragstellung abholbereit. (Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung BIS 11 Uhr!)

    Kosten

    Hinweise für Wülfrath

    Gebühren: 70 €

    Gebühren Unter 24-jährige: 37,50 €

    Zusätzliche Gebühren bei Expresslieferung: 32 €

    Gebühren für einen Vorläufigen Reisepass: 26 €

    Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wülfrath

    Reisepass für unter 18-Jährige: Auch Kinder unter 18 Jahren können - alternativ zum Kinderreisepass - einen Reisepass erhalten (z.B. für eine Reise nach Amerika). Das persönliche Erscheinen des Kindes ist notwendig. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss - sofern das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird - von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Anstelle der Unterschrift genügt auch das schriftliche Einverständnis eines oder beider Sorgeberechtigter. Das Einverständnis kann auch per Fax erteilt werden. Wird das Sorgerecht nur von einem Elternteil ausgeübt, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass (oder eine Kopie) zur Antragstellung mitbringen. Zustimmungserklärung zum Reisepass als Download.

    Vorläufiger Reisepass: In dringenden, begründeten Fällen können vorläufige Reisepässe im Rathaus ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn auch ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig erstellt werden kann. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 26 €. Hierfür sind Ihr Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wülfrath

    Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder, insbesondere, ob auch für Kinder schon ein Reisepass benötigt wird, oder ob der vorläufige Reisepass anerkannt wird, erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wülfrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de