Beantragung Reisepass
Hinweise für Wülfrath
Benötigen Sie einen Reisepass? Dann informieren Sie sich wie Sie ihn beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wülfrath
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen. Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind, außer bei Kindern unter 6 Jahren.
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen, damit von allen Antragstellern zwei Fingerabdrücke über einen elektronischen Scanner „abgenommen“ werden können.
Unter 18 Jahre: Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung des Reisepasses nicht möglich ist. Es handelt sich immer um eine Neubeantragung.
Gültigkeitsdauer: Der Reisepass erhält - wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind - eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Namensänderung bei Heirat:
Ändert sich durch Heirat der Name, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
In besonders dringenden Fällen können Reisepässe auch im Expressverfahren erstellt werden. Der Pass ist dann in aller Regel am 4., spätestens jedoch am 5. Werktag nach Antragstellung abholbereit. (Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung BIS 11 Uhr!) Für die Express-Lieferung wird eine Zusatzgebühr von 32 € erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sie benötigen
Ihren Reisepass
oder Ihren Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bei Erstbeantragung von Jugendlichen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
oder Ihren Personalausweis
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Um einen neuen Reisepass zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen den Antrag selbst vor Ort stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihr Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Nachdem Sie eine Nachricht erhalten haben, liegt der beantragte Reisepass beim Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Für einen regulären Reisepasse zur mehr als 10 Wochen nach Beantragung.
Im Expressverfahren ist der Reisepass in aller Regel am 4., spätestens jedoch am 5. Werktag nach Antragstellung abholbereit. (Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung BIS 11 Uhr!)
Kosten
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Gebühren: 70 €
Gebühren Unter 24-jährige: 37,50 €
Zusätzliche Gebühren bei Expresslieferung: 32 €
Gebühren für einen Vorläufigen Reisepass: 26 €
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Reisepass für unter 18-Jährige: Auch Kinder unter 18 Jahren können - alternativ zum Kinderreisepass - einen Reisepass erhalten (z.B. für eine Reise nach Amerika). Das persönliche Erscheinen des Kindes ist notwendig. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss - sofern das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird - von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Anstelle der Unterschrift genügt auch das schriftliche Einverständnis eines oder beider Sorgeberechtigter. Das Einverständnis kann auch per Fax erteilt werden. Wird das Sorgerecht nur von einem Elternteil ausgeübt, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass (oder eine Kopie) zur Antragstellung mitbringen. Zustimmungserklärung zum Reisepass als Download.
Vorläufiger Reisepass: In dringenden, begründeten Fällen können vorläufige Reisepässe im Rathaus ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn auch ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig erstellt werden kann. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 26 €. Hierfür sind Ihr Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich.
Weitere Informationen
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Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder, insbesondere, ob auch für Kinder schon ein Reisepass benötigt wird, oder ob der vorläufige Reisepass anerkannt wird, erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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