Reisepass - Beantragung
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zur: Terminvereinbarung
Aktuelles (Stand Mai 2024):
Aufgrund der hohen Bestellmengen von Reisepässen aus ganz Deutschland kommt es derzeit zu längeren Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei. Diese können bis zu 8 Wochen betragen. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung von Reisedokumenten. Sollte das Reisedokument eher benötigt werden, kann auch ein sogenannter Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Hierbei wird der Reisepass innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei produziert und an die Behörde zurückgeschickt. Hierbei wird ein Aufschlag von 32,00 Euro fällig.
In den Reisepässen werden Ihre biometrischen Daten und die Fingerabdrücke elektronisch auf dem integrierten Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke sind im Reisepass Pflicht (ab 6 Jahren).
In der Regel ist der Reisepass in ca. 4 Wochen fertig. Das Bürgeramt Wuppertal übernimmt keine Garantie, dass die Rücklieferung der Bundesdruckerei tatsächlich in dieser Zeit erfolgt. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch länger (bis zu 6 Wochen) dauern.
Abholung des Reisepasses:
Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen.
Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (wenn vorhanden) mitbringen.
Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so müssen beide Elternteile oder ein Elternteil mit Vollmacht und Ausweis bzw. Pass (bzw. Kopie) des anderen Elternteils mitkommen.
Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht ansonsten nicht akzeptiert werden!
Die Abholung des Reisepasses kann zu den Öffnungszeiten in der Zentrale Barmen mit einem zuvor vereinbarten Terminabholen.
Bitte beachten Sie: die Ausgabe von fertigen Ausweisdokumenten erfolgt ausschließlich mit einem Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen rechtzeitig über den oben stehenden Link.
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt 003.1
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Die persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Bisheriger Reisepass (auch wenn er ungültig ist), Kinderreisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (konkrete Bestimmungen unter Downloads/Links)
- bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: deutsche Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (von einem für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer)
- Namensänderungsurkunden (bei Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung)
- Für neu Eingebürgerte die Einbürgerungsurkunde (mit Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes)
- Anmeldung zur Eheschließung (bei Heirat)
- Bestallungsurkunde (wenn eine Vormundschaft existiert)
- für den vorläufigen Reisepass: Buchungsunterlagen
- zusätzliche Unterlagen für die Beantragung für Minderjährige siehe unter Hinweise
Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister empfehlen wir zusätzlich die Vorlage einer (deutschen) Personenstandsurkunde, da bei Unstimmigkeiten eine erneute Vorsprache erforderlich ist.
Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, ist Ihre persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich. Buchen Sie bitte einen Termin unter dem Anliegen "Reisepass". Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Führerschein
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Ein Diebstahl oder Verlust und auch das Wiederauffinden eines Dokumentes muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Auch dann, wenn bereits ein neues Dokument beantragt wurde.
Bitte beachten Sie, dass von Auslandsreisen mit gestohlenen oder verlorenen Dokumenten abgeraten wird.
Selbst nach Wiederauffinden eines Dokumentes kann nicht garantiert werden, dass der Sachfahndungseintrag in der INTERPOL-Datenbank auch entsprechend gelöscht worden ist. Auslandsreisen mit solchen Dokumenten sind daher immer risikobehaftet.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Paßgesetz -PaßG
Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Wuppertal
- für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
- für Personen ab 24 Jahren: 70,- € (Gültigkeit: 10 Jahre)
- vorläufiger Reisepass: 26,- € (Gültigkeit: maximal 1 Jahr)
- Zuschlag für Expresspass: 32,- €
- Zuschlag für 48-Seiten-Pass: 22,- €
Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit EC-Karte.
Hinweise (Besonderheiten)
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Expresspass:
Der Expresspass ist identisch mit dem Reisepass. Er wird nur schneller, i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen hergestellt. (unter Nicht-Berücksichtigung des Wochenendes bzw. von Feiertagen)
Aufgrund des neuen Produktionsverfahren der Bundesdruckerei kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Lieferung innerhalb dieser Zeit erfolgt!
vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der Zeitpunkt des Reiseantritts so kurzfristig ist, dass die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird während Ihrer Vorsprache erstellt und direkt ausgehändigt.
Bringen Sie bitte bei Ihrer Vorsprache zusätzlich Ihre Buchungsunterlagen mit.
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor der Reise über die Einreisebestimmungen. (siehe Downloads/Links)
2. Reisepass:
Ein 2. Reisepass kann ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dies kann der Fall sein
- aus beruflichen Gründen
- bei ungünstigen Länderkombinationen
Ist die Ausstellung eines 2. Reisepasses aus beruflichen Gründen notwendig (z.B. parallele Visabeantragung), ist für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.
Einreisestempel bestimmter Länder im Reisepass machen die Einreise in andere Länder mit diesem Pass unmöglich. In diesem Fall kann ebenfalls ein 2. Reisepass beantragt werden.
Der 2. Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
48-Seiten-Pass:
"Vielreisende" können einen Reisepass mit insgesamt 48 Seiten - statt wie üblich mit 32 Seiten - für zusätzliche Visaeinträge beantragen.
Namensänderung:
Bei einer Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Ändert sich durch Heirat der Name, kann der Reisepass max. 8 Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Name in den Buchungsunterlagen Ihrer Reise und der Name im Reisepass identisch sind.
Reisepass für Minderjährige:
Grundsätzlich müssen beide Elternteile, oder ein Elternteil mit Vollmacht des anderen (siehe Downloads/Links) und das Kind bei der Beantragung des Reisepasses anwesend sein.
Ausnahmen:
- getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen):
Der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist kann den Antrag mit dem Kind alleine stellen. - getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit alleinigem Sorgerecht:
Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, kann den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden.
- Die ledige, alleinstehende Mutter:
Ist das Kind bei der ledigen, alleinstehenden Mutter angemeldet, kann die Mutter den Antrag mit dem Kind alleine stellen. - Der ledige, alleinstehende Vater:
Ist das Kind bei dem ledigen, alleinstehenden Vater angemeldet, benötigt dieser einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Vollmacht der Mutter.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe