Prostitution - gesundheitliche Beratung
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Wir führen eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeitende nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz durch. Diese ist einmal jährlich für Prostituierte ab 21 Jahren im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2017 bestehenden Anmeldepflicht erforderlich (unter 21 Jahre mindestens alle sechs Monate). Im Anschluss an unsere Beratung erhalten Sie die Beratungsbescheinigung ("blauer Schein", "blaue Karte").
Den blauen Schein benötigen Sie zur Anmeldung der Prositutionsausübung. Dort erhalten Sie den grünen Schein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre Anmeldebescheinigung mit (gegebenenfalls Alias).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter "Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bonn" (siehe "Formulare und Links").
Zu der angegebenen Rufnummer werden die Verbindungsdaten nicht aufgezeichnet. Sie sind somit von der sogenannten gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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