Namensgebung

    Namensgebung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wie soll mein Kind heißen?
    Die Qual der Wahl des Vornamens - wie lautet der Familienname?

    Bei der Vornamensgebung ist zu beachten, dass einem Jungen nur männliche Vornamen, einem Mädchen nur weibliche Vornamen beigelegt werden können. Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen zulässig sind, können nur eingetragen werden, wenn dem Kind ein weiterer, das Geschlecht eindeutig bestimmender Vorname erteilt wird.

    Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine gemeinsame Vorsprache der Eltern beim Standesamt erforderlich, um hier den Familiennamen des Kindes festzulegen. Es kann dies der Familienname des Vaters oder der Mutter sein. Ein Doppelname ist nicht möglich.

    Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.

    Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, sind gegebenenfalls Familiennamenserklärungen erforderlich, die im ausländischen Recht begründet sind. Auch hierzu erfragen Sie bitte Einzelheiten bei Ihrem Ansprechpartner im Standesamt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 Euro.

    Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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