Hilfen für psychisch kranke Personen

    Hilfen für psychisch kranke Personen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Gesundheitsamt (Untere Gesundheitsbehörde) hat den gesetzlichen Auftrag Körper- und Sinnesbehinderte, geistig und seelisch Behinderte, psychisch Kranke, Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen zu beraten.

    Im Rahmen der Gründung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) im Jahr 2002 hat der Oberbergische Kreis die bisher vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführte Fachberatung und Betreuung von Suchtkranken und psychisch kranken Menschen als Teil der ihm nach §§ 5, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) bzw. §§ 5 ff. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) obliegenden öffentlichen Aufgaben im Gesundheitswesen auf Freie Träger als Mitglied des Verbundes übertragen.

    Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Orientierung für Menschen in besonderen gesundheitlichen und psychosozialen Lebenssituationen an. Er versteht sich als neutrale und unabhängige Anlaufstelle mit Beratungs-, Informations- und Vermittlungsfunktion für Menschen, die besonderer gesundheitlicher und psychosozialer Hilfe, Begleitung und Unterstützung bedürfen.
    Zur Klärung der persönlichen und/oder häuslichen Situation werden auch Hausbesuche angeboten.

    Unsere Zielgruppen sind Menschen

    • mit Behinderungen
    • mit chronischen Erkrankungen
    • die von Verwahrlosung betroffen sind
    • im fortgeschrittenen Lebensalter
    • in Krisensituationen

     

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    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1-3

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de