Hilfen für psychisch kranke Personen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Das Gesundheitsamt (Untere Gesundheitsbehörde) hat den gesetzlichen Auftrag Körper- und Sinnesbehinderte, geistig und seelisch Behinderte, psychisch Kranke, Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen zu beraten.
Im Rahmen der Gründung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) im Jahr 2002 hat der Oberbergische Kreis die bisher vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführte Fachberatung und Betreuung von Suchtkranken und psychisch kranken Menschen als Teil der ihm nach §§ 5, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) bzw. §§ 5 ff. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) obliegenden öffentlichen Aufgaben im Gesundheitswesen auf Freie Träger als Mitglied des Verbundes übertragen.
Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Orientierung für Menschen in besonderen gesundheitlichen und psychosozialen Lebenssituationen an. Er versteht sich als neutrale und unabhängige Anlaufstelle mit Beratungs-, Informations- und Vermittlungsfunktion für Menschen, die besonderer gesundheitlicher und psychosozialer Hilfe, Begleitung und Unterstützung bedürfen.
Zur Klärung der persönlichen und/oder häuslichen Situation werden auch Hausbesuche angeboten.
Unsere Zielgruppen sind Menschen
- mit Behinderungen
- mit chronischen Erkrankungen
- die von Verwahrlosung betroffen sind
- im fortgeschrittenen Lebensalter
- in Krisensituationen
Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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