Hilfen für psychisch kranke Personen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Unsere Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes beraten Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie Menschen in psychosozialen Notlagen. Beraten werden auch Angehörige sowie das soziale Umfeld.
Hierbei könnte es sich z.B. um folgende Situationen handeln:
- Ihr/e Nachbar/in benimmt sich psychisch sehr auffällig und es kommt wiederholt zu Störungen und Konflikten
- Ihr Großelternteil wird immer verwirrter, interpretiert Situationen falsch und ist nicht mehr in der Lage, alleine zurechtzukommen
- Jemand liegt seit Tagen im Bett, hat keinen Antrieb mehr und leidet unter Appetitlosigkeit und Desinteresse
- Ihr Kind redet merkwürdige, nicht nachvollziehbare Dinge und hat große Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis
- Sie sind durch Ängste so beeinträchtigt, dass Sie es nicht mehr schaffen, das Haus zu verlassen.
- Sonstiges auffälliges Verhalten mit oder ohne akute Gefährdungssituation
Die Beratung findet auch in wohnortnahen Beratungsstellen und bei Bedarf im Rahmen von Hausbesuchen statt. Hierbei erfolgt bei Bedarf eine Aufklärung über Krankheitsbilder, eine Beratung und Vermittlung zu geeigneten Behandlungsangeboten, Hilfestellung bei der Behebung sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten und im Notfall auch die Mitwirkung an einer Einweisung zur Abwendung einer Gefahrenlage nach PsychKG.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen