Einwohnerantrag Feststellung
Hinweise für Soest
Beschreibung
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Weitere Voraussetzungen für einen gültigen Einwohnerantrag:
- Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Antragsteller zu vertreten
- Schriftliche Antragsstellung mit Begründung
- In derselben Sache wurde innerhalb der letzten zwölf Monate kein Antrag gestellt
- Alle Unterschriftenlisten müssen den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
Die Angaben in den Unterschriftenlisten werden vom Kreis Soest auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Kreistag muss umgehend feststellen, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des Antrages. Den Antragstellern oder ihren Vertretern soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Kreistagssitzung zu erläutern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 22 Kreisordnung NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des Antrages.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen