Einwohnerantrag
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Mit dem Einwohnerantrag können Menschen, die seit mindestens drei Monaten in Kierspe wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.
Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden und von fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kierspe unterzeichnet sein.
Die Stadtverwaltung Kierspe ist Ihnen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen