Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Mit dem Einwohnerantrag können Menschen, die seit mindestens drei Monaten in Kierspe wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.

    Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden und von fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kierspe unterzeichnet sein.

    Die Stadtverwaltung Kierspe ist Ihnen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de