Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag Feststellung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Marktstadt Waldbröl wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    • Die Einreichung muss schriftlich erfolgen.
    • Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung erhalten.
    • Es sind bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
    • Dabei müssen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichnenden zweifelsfrei erkennbar sein. Ansonsten sind diese Eintragungen ungültig.
    • Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
    • In derselben Angelegenheit darf innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits ein Antrag gestellt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Die Marktstadt Waldbröl prüft die Angaben aus den Unterschriftenlisten. Der Rat stellt anschließend fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich - spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang - darüber zu beraten und zu entscheiden. Den Vertreterinnen und Vertretern des Einwohnerantrags wird Gelegenheit gegeben, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de