Gehwegüberfahrten

    Gehwegabsenkungen

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Die Bordsteinhöhe variiert je nach örtlicher Gegebenheit. An Grundstücksein- und ausfahrten kann der Bordstein abgesenkt werden.
    Für die nachträgliche Änderung einer Bordsteinhöhe bei der Anlegung neuer Grundstückszufahrten oder Erweiterung bestehender Zufahrten ist eine Genehmigung durch den Fachdienst Straßenbau erforderlich.
    Anträge sind formlos - möglichst mit einer Plangrundlage - zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 66 / Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 4

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-512

    Fax: 05481 33-7512

    E-Mail: h.lange@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • formloser Antrag

    • Lageplan

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Global:

    • Straßen- und Wegegesetz NRW

    Lokal:

    • Verwaltungsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    • 25,00 Euro pro Antrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de