Fahrlehrerlaubnis
Fahrlehrerlaubnis mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Mindestalter: 21 Jahre)
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
§§ 2, 4, 7, 8 FahrlG
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
- Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
- Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
- amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
- eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
- eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- Mietvertrag oder Kaufvertrag,
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
- Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
- Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,
Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
- formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
- eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- Mietvertrag oder Kaufvertrag,
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
- Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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