Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
- Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
- Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent
Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
Fristen
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Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Antragsverfahren und Prüfung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
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Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
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