Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch beziehungsweise Straßenanliegergebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung regelmäßig der Erlaubnis der Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baustofflagerung, Baugeräte, Verkaufsstände, Plakate, Werbung oder das Einrichten einer Halteverbotszone für Umzüge.

    Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Oer-Erkenschwick zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: Ordnungswesen@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Antragsformular mit Angaben über

    • Daten des Antragstellenden,
    • Telefonnummer für Rückfragen,
    • Ort der Sondernutzung, 
    • Art der Sondernutzung,
    • Grund der Sondernutzung,
    • benötigte Fläche (Länge und Breite) und 
    • Dauer der geplanten Sondernutzung.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Gebühren werden in Abhängigkeit der beantragten Fläche und der beantragten Nutzung erhoben. Sie können in der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de