Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Hinweise für Borken
Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Beschreibung
Hinweise für Borken
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Radrennen, Mannschaftsfahrten oder vergleichbare Veranstaltungen
Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist
Wallfahrten
Planwagenfahrten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formfreier Antrag per E-Mail oder Post
Streckenplan/-beschreibung (z. B. unter Zuhilfenahme des Geodatenatlas des Kreises Borken, von OpenStreetMap oder von Google Maps)
Versicherungsnachweis (Veranstalterhaftpflicht)
Veranstaltererklärung (bei Umzügen mit Festwagen)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§ 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Borken
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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