Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen zur Aufstellung von Werbe- und Verkaufsständen, Gerüsten, Bauzäunen, Containern u.s.w., zur Lagerung von Baustoffen, zum Plakatieren und zur Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.

    Dazu gehört u.a. auch das Aufstellen von Automaten (Zigaretten-/Kaugummiautomaten u.ä.) im Bereich von öffentlichen Strassen und Plätzen.

    Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr

    Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.

    Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Radevormwald

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de