Sondernutzung (Außengastronomie)
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Straßen, zu denen auch die Gehwege gehören, stehen grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung und dienen in erster Linie dem Verkehr. Daher sind bei der Prüfung, ob eine Fläche für außengastronomische Zwecke genutzt werden kann, sowohl die Interessen der Gastronomiebetreibenden als auch die Interessen von Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern sowie die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Daher ist bei einem Erstantrag eine eingehende Prüfung der Örtlichkeit und der beabsichtigten Nutzung erforderlich.
Schließlich sind noch die Anforderungen der Stadtgestaltung zu berücksichtigen, damit sich die Außengastronomie harmonisch in das Stadtbild einfügt.
Saison für Außengastronomie:
01.04. - 30.09. eines jeden Jahres
In den Fußgängerzonen, auf Gehwegen und Stadtplätzen ist unter bestimmten Voraussetzung eine ganzjährige Nutzung möglich.
Nach Beendigung der Saison sind alle Möbel zu entfernen und die Fläche vollständig zu räumen. Die Fläche darf nicht zur Lagerung der Tische und Stühle oder anderer Gegenstände genutzt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Bitte nutzen Sie den Online-Antrag, um die Bearbeitungszeit Ihres Antrags zu verkürzen.
Dort können Sie auch alle erforderlichen Dokumente hochladen.
Sollten Sie den Online-Antrag nicht nutzen können, beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängern kann.
Bei einem Erstantrag fügen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Ausweisdokumentes
- Kopie der gaststättenrechtlichen Erlaubnis, sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen
- Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500, auf dem die geplante Außengastronomie maßstabsgetreu eingezeichnet ist und auf dem mindestens ein Straßenname gut lesbar ist
- Bestuhlungsplan (erforderlich für die Stadtgestaltung)
Sofern es sich um einen Folgeantrag handelt, sind die o. g. Unterlagen nicht erforderlich
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
- § 18 des Straßen- und Wegegesetz NRW in der zz. gültigen Fassung
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren in der Stadt Wuppertal vom 20.12.2001 in der zz. gültigen Fassung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal in der Fassung vom 19.11.2001 in der zz. gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Die Nutzung der öffentlichen Fläche ist erst nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gestattet.
Die Nutzung öffentlicher Flächen ohne eine Sondernutzungserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Erstanträge: 4 Wochen, ab Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
Folgeanträge: 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Außengastronomie:
Gebührenzone 1
Barmen:
Fußgängerzone (Alfred-Röder-Gasse, Alter Markt, Concordienstraße, Eugen-Rappoport-Straße, Geschwister-Scholl-Platz, Heubruch 1a-5 und 6, Johannes-Rau-Platz, Lindenstraße, Rolingswerth Rudolf-Herzog-Straße, Schuchardstraße , Werth, Werther Hof 4 bis Einmündung Werth)
sowie Berliner Straße vom Berliner Platz bis Brändströmstraße
Elberfeld:
Fußgängerzone (Alte Freiheit, Armin T.-Wegner-Platz, Burgstraße, Calvinstraße, Erholungstraße von Neumarktstraße bis Herzogstraße, Friedrich-Ebert-Str. 13-17 von Einmündung Laurentiusstraße bis Einmündung Auer Schulstraße, Grabenstraße, Herzogstraße, Kerstenplatz, Kleine Klotzbahn 21-27 und 22, Klotzbahn, Kipdorf 1-11 und 6,Kirchplatz, Kirchstraße, Mäuerchen 4, Poststraße, Rommelspütt, Schlössersgasse, Schloßbleiche 4-22, Schöne Gasse, Schwanenstraße, Turmhof, Von der Heydt-Platz, Wilhelmstraße, Willy-Brandt-Platz, Wirmhof)
sowie die Straßen Wall, Neumarkt, Neumarktstraße, Grünstraße, Fouriersgasse, Mäuerchen, Schlossbleiche, Kipdorf und Hofaue bis Morianstraße, Genügsamkeitsstraße von Neumarktstraße bis Kleine Klotzbahn, Friedrich-Ebert-Straße von Kasinostraße bis Robert-Daum-Platz
Stadtplätze: Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt
- 9,70 € m²/Monat
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
- 6,10 € m²/Monat
Stehtische:
Zone 1 - 8,20 € Stück/Monat
Zone 2 - 5,10 € Stück/Monat
Zuzüglich einer Verwaltungsgebühr, welche sich am Bearbeitungsaufwand bemisst, jedoch mindestens 25,00 Euro pro erteilter Sondernutzungserlaubnis beträgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Für die gaststättenrechtliche Erlaubnis wenden Sie sich bitte an das Gewerbecenter gewerbecenter@stadt.wuppertal.de.
Für Informationen zu den stadtgestalterischen Vorgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Simon benjamin.simon@stadt.wuppertal.de.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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