Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Antragsannahme und Innendienst" im Telefonbuch der Stadt Essen.

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    Ansprechpartner

    Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66529

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gebühren und Rechtsangelegenheiten

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    Alfredstraße 163

    45131 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66539

    E-Mail: baustellen@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sondernutzungen

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    Alfredstraße 163

    45131 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 66569

    E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet

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    Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet

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    Sondernutzungen

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antragsformular
    • Verkehrszeichenplan
    • Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de