Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Antragsannahme und Innendienst" im Telefonbuch der Stadt Essen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan
- Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Essen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen