Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 22 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de