Wohnort
Beschreibung
Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.
Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Bergkamen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021