Wohnsitz
Wohnort
Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
Personalausweis aller FamilienmitgliederReisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder AbmeldungFamilienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Bundesmeldegesetz
Fristen
Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Kosten
Hinweise für Ense
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Anmeldung eines WohnsitzesVollmacht zur Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung eines WohnsitzesWohnungsgeberbestätigung online ausfüllen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021