Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Ab 01.01.2019 wird eine Zweitwohnsitzsteuer durch die Stadt Paderborn erhoben.

    Bei Zuzug in eine Nebenwohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anzumelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen.
    Bitte beachten Sie die vorzulegenden Unterlagen (s. u.). Eine Anmeldung ist nur mit vollständigen Unterlagen möglich.

    Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Es muss immer eine Anmeldung erfolgen, sobald man woanders ein Mietverhältnis eingeht, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Größe der Wohnung (Bsp.: Wohnheim, oder WG-Zimmer).

    Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen. Auch hier beträgt die Frist zwei Wochen.

    Die Nebenwohnung kann auch schriftlich abgemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Statuswechsel:

    Bei Ummeldung von Nebenwohnung in Hauptwohnung ist keine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig, vorausgesetzt die Adresse bleibt gleich. Ein Ausweisdokument ist vorzulegen.

    Anmeldung einer Nebenwohnung:

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    - gültiges Ausweisdokument
    - bei Kindern unter 18 Jahren: Vorhandenes Ausweisdokument und die Geburtsurkunde
    - Wohnungsgeberbescheinigung

    Unterlagen bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
    - Vollmacht
    - unterschriebenes Anmeldeformular 
    - Ausweisdokumente zur Identifizierung
    - Ausweisdokument der bevollmächtigten Person   
    - Wohnungsgeberbescheinigung

    Abmeldung einer Nebenwohnung:

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
    - gültiges Ausweisdokument

    Das Abmeldeformular erstellen wir anhand Ihrer gespeicherten Daten.

    Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
    - Vollmacht
    - unterschriebenes Abmeldeformular
    - Ausweisdokument zur Identifizierung
    - Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Unterlagen bei schriftlicher Abmeldung einer Nebenwohnung:
    - unterschriebenes Abmeldeformular
    - eine Kopie vom Personalausweis/ Reisepass

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de