Wohnsitz

    Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung

    Hinweise für Borchen

    Nach dem Meldegesetz NRW hat sich INNERHALB EINER WOCHE beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.

    Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    • Personalausweis zur Adressänderung (wenn nicht vorhanden, Reisepass)

    • bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Die An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:

    • Ihr Geld- oder Kreditinstitut

    • Ihre Krankenkasse

    • das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

    • das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)

    • Ihre Versicherungen

    • die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)

    • die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

    • Ihre Telefongesellschaft

    • ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

    • Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.

    Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Borchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de