Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung
Hinweise für Borchen
Nach dem Meldegesetz NRW hat sich INNERHALB EINER WOCHE beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.
Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Personalausweis zur Adressänderung (wenn nicht vorhanden, Reisepass)
bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise für Borchen
Die An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:
Ihr Geld- oder Kreditinstitut
Ihre Krankenkasse
das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)
Ihre Versicherungen
die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)
die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
Ihre Telefongesellschaft
ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Borchen