Wohnort
Beschreibung
Hinweise für Verl
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, so ist eine Abmeldung in Verl nicht mehr notwendig. Nach Ihrer Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erfolgt alles weitere per Datenaustausch zwischen dem alten und dem neuen Wohnort.
Lediglich bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung in Verl notwendig, da Sie für die ausländischen Behörden eine Abmeldebestätigung benötigen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 9610
E-Mail: buergerservice@verl.de
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E-Mail: buergerservice@verl.de
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E-Mail: buergerservice@verl.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Nur bei Umzug ins Ausland: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigen.
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Verl
- Abmeldeformular
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021