Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie diese im Bürgerbüro anmelden.
Die Anmeldung erfolgt jeweils
persönlich durch Sie
oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Personalausweis
Reisepass (falls vorhanden)
Kinderreisepass (falls vorhanden)
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz
bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen
Wohnungsgeberbescheinigung
ggf. Anmeldevollmacht, falls die Anmeldung nicht persönlich vorgenommen werden kann
Formulare
Hinweise für Tecklenburg
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Bundesmeldegesetz
Fristen
Hinweise für Tecklenburg
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tecklenburg
Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.
Kosten
Hinweise für Tecklenburg
Es entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Tecklenburg