Wohnsitz

    Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnung)

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie diese im Bürgerbüro anmelden.

    Die Anmeldung erfolgt jeweils

    • persönlich durch Sie

    • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Personalausweis

    • Reisepass (falls vorhanden)

    • Kinderreisepass (falls vorhanden)

    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz

    • bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen

    • Wohnungsgeberbescheinigung

    • ggf. Anmeldevollmacht, falls die Anmeldung nicht persönlich vorgenommen werden kann

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Bundesmeldegesetz

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de