Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.

    Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Übach-Palenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de