Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie bei Parkscheibenregelungen. Für Umzüge kann zudem eine Halteverbotszone eingerichtet werden, um die Fläche auf dem Seitenstreifen oder am Straßenrand vorübergehend für das Umzugsfahrzeug zu reservieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Ein besonderer Anlass könnte z.B. ein Wohnungs- oder Geschäftsumzug sein, wenn in der Nähe des entsprechenden Hauses keine sonstigen Halte- oder Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Eine weitere besondere Situation kann auch die Anlieferung größerer Gegenstände sein. Voraussetzung ist, dass die betreffende Stelle
- normalerweise zugeparkt ist,
- in einer regulären Halteverbotszone oder
- in einer sonstigen Verbotszone liegt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich
- per Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de
- per Fax (0521) 51-6245
Bei Einrichtung einer Halteverbotszone sind die Schilder durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller aufzustellen. Es ist ein Hinweis über den Gültigkeitszeitraum anzubringen. Notwendiges Absperrmaterial ist bei gewerblichen Anbietern, die zugelassene Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen verleihen, erhältlich.
Fristen
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Gültigkeit entsprechend der Beantragung, nicht rückwirkend.
Bei einer vorübergehenden Halteverbotszone sind die Schilder mindestens 4 volle Tage vor der "Sperrung" aufzustellen.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Das Amt für Verkehr verfügt selbst über kein Absperrmaterial, das ausgeliehen oder aufgestellt werden kann.
Die Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum und örtlichen Bereich (Straße) erteilt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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