Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie bei Parkscheibenregelungen. Für Umzüge kann zudem eine Halteverbotszone eingerichtet werden, um die Fläche auf dem Seitenstreifen oder am Straßenrand vorübergehend für das Umzugsfahrzeug zu reservieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Ein besonderer Anlass könnte z.B. ein Wohnungs- oder Geschäftsumzug sein, wenn in der Nähe des entsprechenden Hauses keine sonstigen Halte- oder Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Eine weitere besondere Situation kann auch die Anlieferung größerer Gegenstände sein. Voraussetzung ist, dass die betreffende Stelle

    • normalerweise zugeparkt ist,
    • in einer regulären Halteverbotszone oder
    • in einer sonstigen Verbotszone liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

    • schriftlich
    • per Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de
    • per Fax (0521) 51-6245

    Bei Einrichtung einer Halteverbotszone sind die Schilder durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller aufzustellen. Es ist ein Hinweis über den Gültigkeitszeitraum anzubringen. Notwendiges Absperrmaterial ist bei gewerblichen Anbietern, die zugelassene Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen verleihen, erhältlich.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeit entsprechend der Beantragung, nicht rückwirkend.

    Bei einer vorübergehenden Halteverbotszone sind die Schilder mindestens 4 volle Tage vor der "Sperrung" aufzustellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Das Amt für Verkehr verfügt selbst über kein Absperrmaterial, das ausgeliehen oder aufgestellt werden kann.

    Die Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum und örtlichen Bereich (Straße) erteilt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de