Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrechtsbescheinigung

    Hinweise für Lünen

    Notarinnen oder Notare können nach Abschluss eines Kaufvertrages die Prüfung des Vorkaufsrechts digital über den Beteiligungsserver TETRAEDER beantragen. Dieses Verfahren bestätigt, ob die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht ausübt oder nicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Das Vorkaufsrecht ist eine Regelung, die es der öffentlichen Hand ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen Grundstücke zu erwerben, bevor diese an andere Interessenten verkauft werden. Die Prüfung dieses Rechts erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 31 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Der Antrag kann ausschließlich durch den Notar bzw. die Notarin nach Abschluss eines Kaufvertrages gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form.

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    §§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Denkmalschutzgesetz (DSchG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes nach § 28 BauGB und § 31 DSchG erfolgt elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung über den Beteiligungsserver Tetraeder. Notare werden gebeten, Antrage über diesen Onlinezugang zu stellen.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Zwei Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    30 Euro für Bescheinigungen nach § 28 BauGB, kostenfrei für Bescheinigungen nach § 31 DSchG.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de