Vorkaufsrechtsbescheinigung
Hinweise für Lünen
Notarinnen oder Notare können nach Abschluss eines Kaufvertrages die Prüfung des Vorkaufsrechts digital über den Beteiligungsserver TETRAEDER beantragen. Dieses Verfahren bestätigt, ob die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht ausübt oder nicht.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Das Vorkaufsrecht ist eine Regelung, die es der öffentlichen Hand ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen Grundstücke zu erwerben, bevor diese an andere Interessenten verkauft werden. Die Prüfung dieses Rechts erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 31 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Der Antrag kann ausschließlich durch den Notar bzw. die Notarin nach Abschluss eines Kaufvertrages gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Verfahrensablauf
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Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes nach § 28 BauGB und § 31 DSchG erfolgt elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung über den Beteiligungsserver Tetraeder. Notare werden gebeten, Antrage über diesen Onlinezugang zu stellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Zwei Wochen.
Kosten
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30 Euro für Bescheinigungen nach § 28 BauGB, kostenfrei für Bescheinigungen nach § 31 DSchG.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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