Vorkaufsrecht der Gemeinde
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Stadt Kamen erstellt nach den Maßgaben gem. §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Antrag von Notaren ein Negativattest über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes für die Stadt Kamen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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