Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Die Stadt Kamen erstellt nach den Maßgaben gem. §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Antrag von Notaren ein Negativattest über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes für die Stadt Kamen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de