Vorkaufsrecht
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben und die Stadt Kierspe hat ein Vorkaufsrecht für dieses Grundstück, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie
kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
dieses nicht ausübt.
Das Negativzeugnis wird in der Regel vom Notar im Rahmen des Kaufvertrages direkt bei der Stadt beantragt. Wer die Kosten hierfür übernimmt, bestimmt der Kaufvertrag (in der Regel der Käufer).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauen und Planen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: bauverwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Fristen
Hinweise für Kierspe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen