Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrechte für Grundstücke

    Hinweise für Lichtenau

    Die Energiestadt Lichtenau übt ein allgemeines oder besonderes Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes aus

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Der Energiestadt Lichtenau steht bei Grundstücksgeschäften möglicherweise ein Vorkaufsrecht gem. Baugesetzbuch zu. Der beurkundende Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Energiestadt zur Prüfung vorzulegen. Sie erklärt entweder, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder ein Vorkaufsrecht besteht und sie auf die Ausübung verzichtet. Die jeweilige Erklärung ist gebührenpflichtig.

    Sofern ein Vorkaufsrecht besteht und die Energiestadt davon Gebrauch machen will, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Notar.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Die Gebühren betragen 20,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de