Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrechte

    Hinweise für Altenbeken

    Beschreibung

    Hinweise für Altenbeken

    Wird ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, muss die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, prüfen, ob ein gesetzliches (öffentlich-rechtliches) Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch oder weiteren Gesetzen vorliegt und ob dieses ausgeübt wird oder nicht.

     

    Ein gesetzliches Vorkaufsrecht liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Bebauungsplan die Nutzung als öffentliche Fläche, z. B. für Straßen, Grünflächen, Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen festsetzt. Diese Ausübung des Vorkaufsrechtes ist ausgeschlossen beim Verkauf an den Ehepartner, einen Verwandten in gerader Linie oder bei Eigentumswohnungen.

     

    Zu jedem Grundstückskaufvertrag beantragt daher der/die Notar/in ein Negativzeugnis bei der Gemeinde Altenbeken. Dieses gesiegelte Zeugnis bestätigt, dass entweder kein Vorkaufsrecht vorliegt oder auf ein bestehendes Vorkaufsrecht verzichtet wird. Erst nach Vorliegen der Vorkaufsrechtbescheinigung kann der/die Notar/in beim Grundbuchamt die Eintragung des neuen Eigentümers beantragen.

     

    Die Gemeinde Altenbeken macht nur in ganz seltenen Ausnahmefällen von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauen und Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5a

    33184 Altenbeken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05255 1200-0

    Fax: 05255 1200-33

    E-Mail: info@altenbeken.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenbeken

    Formulare

    Hinweise für Altenbeken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Altenbeken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Altenbeken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Altenbeken

    Fristen

    Hinweise für Altenbeken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Altenbeken

    Kosten

    Hinweise für Altenbeken

    10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Altenbeken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Altenbeken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de