Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Das Negativzeugnis ist im Baugesetzbuch definiert. Dabei handelt es sich um den Verzicht des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde beim Eigentumswechsel von Grundstücken.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Die Gemeinde prüft, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses gegebenenfalls wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde dem Antragsteller hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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