Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrechte

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 24 - 28 BauGB NRW) besteht in bestimmten Fällen der Veräußerung eines Grundstückes unter Privaten ein Vorkaufsrecht der Stadt (z.B. zur Sicherung der Bauleitplanung). Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist daher eine Erklärung der Stadt über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich, die in der Regel durch den das Grundstücksgeschäft beurkunden Notar eingeholt wird. Diese Erklärung (sog. Negativattest) ist gebührenpflichtig. Grundbuchämter dürfen Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn ein Negativattest vorliegt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 4

    49525 Lengerich

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Mitteilung über den Verkauf eines Grundstückes (wird vom Notar veranlasst).

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Global:

    • Baugesetzbuch

    Lokal:

    • Verwaltungsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    • 25,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de