Vorkaufsrechte
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 24 - 28 BauGB NRW) besteht in bestimmten Fällen der Veräußerung eines Grundstückes unter Privaten ein Vorkaufsrecht der Stadt (z.B. zur Sicherung der Bauleitplanung). Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist daher eine Erklärung der Stadt über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich, die in der Regel durch den das Grundstücksgeschäft beurkunden Notar eingeholt wird. Diese Erklärung (sog. Negativattest) ist gebührenpflichtig. Grundbuchämter dürfen Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn ein Negativattest vorliegt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Mitteilung über den Verkauf eines Grundstückes (wird vom Notar veranlasst).
Formulare
Hinweise für Lengerich
Voraussetzungen
Hinweise für Lengerich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lengerich
Global:
Baugesetzbuch
Lokal:
Verwaltungsgebührensatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lengerich
Kosten
Hinweise für Lengerich
25,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen