Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde

    Die Vorkaufsrechte ermöglichen der Gemeinde, zur Sicherung und Verwirklichung der städtebaulichen Ordnung, Eigentum an Grundstücken anstelle eines feststehenden Käufers zu erwerben, um das äußerste Mittel der Grundstücksbeschaffung - die Enteignung - zu vermeiden. Wo keine speziellen städtebaulichen Interessen vorliegen, besteht für die Gemeinde kein Vorkaufsrecht, ebenso nicht beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten.

    Nach § 28 Baugesetzbuch hat der Verkäufer eines Grundstücks der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen. Falls das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird bzw. ein Vorkaufsrecht nicht besteht, stellt die Gemeinde ein "Zeugnis gemäß § 28 Abs. 1 Baugesetzbuch über die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts" aus. Dieses Zeugnis dient zur Vorlage beim Grundbuchamt und ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochfordstraße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 / 933-276

    Fax: 02364 / 933-271

    E-Mail: infrastruktur@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de