Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrechtszeugnisse

    Hinweise für Südlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Wenn ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen worden ist, muss die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, prüfen, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht  nach dem Baugesetzbuch oder anderen Gesetzen vorliegt. Im Verlauf der Prüfung entscheidet sie, ob sie das  Vorkaufsrecht ausüben will oder nicht.

    Ein gesetzliches Vorkaufsrecht liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Bebauungsplan die Nutzung als öffentliche Fläche z.B. für Straßen, Grünflächen, Kindergärten oder Schulen festsetzt. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist aber ausgeschlossen beim Verkauf an den Ehepartner, einen Verwandten in gerader Linie oder bei Eigentumswohnungen.

    Zu jedem Grundstückskaufvertrag beantragt daher die Notarin oder der Notar ein Vorkaufsrechtszeugnis  bei der Gemeinde Südlohn. Dieses Zeugnis bestätigt, dass entweder kein Vorkaufsrecht vorliegt oder auf ein bestehendes Vorkaufsrecht verzichtet wird. Der Notar reicht das Zeugnis und den Kaufvertrag beim Grundbuchamt ein. Erst dann findet die Eintragung im Grundbuch statt.

    Von dem gesetzlichen Vorkaufsrecht macht die Gemeinde Südlohn nur in ganz seltenen Ausnahmefällen Gebrauch. In allen anderen Fällen wird das Vorkaufsrechtszeugnis innerhalb weniger Arbeitstage ausgestellt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    60-1 Allgemeine Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Formulare

    Hinweise für Südlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Südlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südlohn

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Südlohn

    Kosten

    Hinweise für Südlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Südlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de