Vorkaufsrecht der Gemeinde
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
In bestimmten Fällen steht der Gemeinde Eitorf beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
§ 24 ff BauGB
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen