Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu. Hierzu prüft die Stadt Eschweiler die von den beurkundenden Notaren vorgelegten Kaufverträge/Veräußerungsanzeigen und stellt im Anschluss hieran in den meisten Fällen ein Negativattest aus. In wenigen Ausnahmefällen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt bzw. durch einen freiwilligen Erwerb abgewendet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
§§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
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schriftliche Beantragung, in der Regel durch Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen