Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht gem.  §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu. Hierzu prüft die Stadt Eschweiler die von den beurkundenden Notaren vorgelegten Kaufverträge/Veräußerungsanzeigen und stellt im Anschluss hieran in den meisten Fällen ein Negativattest aus. In wenigen Ausnahmefällen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt  bzw. durch einen freiwilligen Erwerb abgewendet.

     

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    Ansprechpartner

    Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

     §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    schriftliche Beantragung, in der Regel durch Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de