Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen. Das Vorkaufsrecht gemäß BauGB darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Das gemeindliche Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz ermöglicht es der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen, Grundstücke zu erwerben, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
Für die Prüfung sind folgende Angaben erforderlich:
- Lagebezeichnung Kaufgrundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer)
- Datum des Kaufvertrags
- Urkundenverzeichnisnummer
- Beurkundender Notar oder beurkundende Notarin
- Gebührenpflichtige Person(en) mit Adresse
- Erwerbende Person(en)
- Veräußernde Person(en)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Baugesetzbuch (BauGB) und Denkmalschutzgesetz (DSchG)
- Verwaltungsgebührensatzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Heiligenhaus
- Wirksamer Kaufvertrag
Fristen
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Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages ausgeübt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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