Personalausweis beantragen
Hinweise für Bad Wünnenberg
Möchten Sie einen Personalausweis für sich oder Ihr Kind beantragen? Dann sind Sie hier richtig.
Beschreibung
Hinweise für Bad Wünnenberg
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Zudem ist die Abnahme von Fingerabdrücken verpflichtend.
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung ins Bürgerbüro mitbebracht werden:
Die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
Den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
(Achtung! Aus IT-sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.)
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Sorgeberechtigter Ausweis/Pass“ vorlegen (siehe unter "Dokumente"). Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per Post oder per Email zu. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verschiedene im Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
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Personalausweis abholen
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Bürgerbüro, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Für die Abholung des Personalausweises kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden. Dazu muss eine Vollmacht vom Antragsteller ausgestellt werden (siehe unter "Antragsformulare"), die die abholende Person dann ins Bürgerbüro mitbringt.
Den Abholtermin können Sie online vereinbaren über die Dienstleistung "Ausweis oder Pass abholen" hier im Bürgerportal.
Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros.
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert bei Personalausweisen normalerweise ein bis zwei Wochen.
Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit, kann es zu Verzögerungen kommen; die Stadt Bad Wünnenberg hat hierauf leider keinen Einfluss.
Bei Bedarf kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden.
Kosten
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Personalausweis:
Personen ab 24 Jahre: € 37,00 Personen unter 24 Jahre: € 22,80
Vorläufiger Personalausweis: € 10,00
Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit: zusätzlich € 13,00
Bei Unzuständigkeit auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: zusätzlich € 30,00
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion und die Änderung der PIN sind gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Personalausweis ändern:
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden:
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich oder auch schriftlich per Post oder E-Mail mit Angabe aller Personalien, seit wann und unter welchen Umständen verloren, gestohlen oder gefunden im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt im Rahmen der Verlustmeldung vom Bürgerbüro oder von Ihrer Seite telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei, an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr, erreichbar.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Ihren Antrag.
Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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