Personalausweis
Hinweise für Büren
Personalausweis mit eID Funktion
Beschreibung
Hinweise für Büren
Die Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr. Dieser kann man nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachkommen. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist verpflichtend.
Ab dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis selbstständig beantragen.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts erledigen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen bei der Beantragung ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
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Unterlagen, die Sie benötigen:
die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Minderjähriger“ vorlegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Ca. 2-3 Wochen
Kosten
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Personalausweis
Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Person ab 24 Jahre: 37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis
10,00 EUR
Personalausweis ändern: Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Zahlungsweise:
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Personalausweis abholen
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Den Erhalt müssen Sie bei uns bei Abholung mit einer Unterschrift bestätigen. Hier können Sie auch erstmalig die persönliche 6-stellige PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht (siehe Dokumente) und unter Vorlage Ihres bisherigen Personalausweises erscheinen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden: Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt automatisch im Rahmen der Verlustmeldung im Einwohnermeldeamt oder telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag.
Weitere Informationen
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Gültigkeit:
Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015