Personalausweis

    Personalausweis

    Hinweise für Büren

    Personalausweis mit eID Funktion

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr. Dieser kann man nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachkommen. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.

    Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist verpflichtend.

    Ab dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis selbstständig beantragen.

    Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts erledigen.

    Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen bei der Beantragung ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Unterlagen, die Sie benötigen:

    • die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes

    • den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)

    Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Minderjähriger“ vorlegen.

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen

    • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig

    • Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Ca. 2-3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Personalausweis

    • Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

    • Person ab 24 Jahre: 37,00 EUR

    Vorläufiger Personalausweis

    • 10,00 EUR

    Personalausweis ändern: Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.

    Zahlungsweise:

    Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Personalausweis abholen 

    Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.

    Den Erhalt müssen Sie bei uns bei Abholung mit einer Unterschrift bestätigen. Hier können Sie auch erstmalig die persönliche 6-stellige PIN setzen.

    Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht (siehe Dokumente) und unter Vorlage Ihres bisherigen Personalausweises erscheinen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

    Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden: Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.

    Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt automatisch im Rahmen der Verlustmeldung im Einwohnermeldeamt oder telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.

    Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeit:

    Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

    Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre

    vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de