Personalausweis

    Personalausweis: Infos und Beantragung

    Hinweise für Borchen

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
    Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

    Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

    Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.

    Funktionen eines Personalausweises
    1. Biometriefunktion

      • zum Schutz der Identität

      • auf einem Chip wird Ihr Foto und der Fingerabdruck gespeichert

      • Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis

    2. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

      • zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)

      • Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN

      • freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)

        Voraussetzungen
        1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können
        2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)
        3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")

        Nutzung
        - Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus
        - Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden
        - Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen
        - Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN

    3. Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
      zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden

      • steht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich

      • freiwillige Funktion

        Voraussetzung 
        1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen
        - Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind
        - Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links" 
        2. Signatur-PIN
        - Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss 
        3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)
        - mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN

        Nutzung
        - die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail
        - Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten
        - elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    • Falls gewünscht, kann dieses kostenfrei im Bürgerbüro für Sie erstellt werden (ab dem 6. Lebensjahr).

      Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
      Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.

    • bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen

    Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.

    PIN
    Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie zu Hause mithilfe eines geeigneten Lesegeräts oder im Einwohneramt bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei vornehmen.

    Weitere Änderungen (z. B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich. Beim Einwohneramt wird hierfür eine Gebühr erhoben. (siehe unter "Gebühren")

    PUK
    Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird die Online-Funktion aus Sicherheitsgründen blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.

    Sperrkennwort
    Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall.

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Nach der Beantragung erhalten Sie per Post ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.

    Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden.

    Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    • 37,00 € für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    • 22,80 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de