Personalausweis: Infos und Beantragung
Hinweise für Borchen
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.
Funktionen eines Personalausweises
Biometriefunktion
zum Schutz der Identität
auf einem Chip wird Ihr Foto und der Fingerabdruck gespeichert
Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis
Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)
Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN
freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)
Voraussetzungen
1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können
2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)
3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")
Nutzung
- Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus
- Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden
- Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen
- Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN
Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behördensteht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich
freiwillige Funktion
Voraussetzung
1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen
- Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind
- Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links"
2. Signatur-PIN
- Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss
3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)
- mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN
Nutzung
- die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail
- Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten
- elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Falls gewünscht, kann dieses kostenfrei im Bürgerbüro für Sie erstellt werden (ab dem 6. Lebensjahr).
Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Borchen
Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.
PIN
Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie zu Hause mithilfe eines geeigneten Lesegeräts oder im Einwohneramt bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei vornehmen.
Weitere Änderungen (z. B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich. Beim Einwohneramt wird hierfür eine Gebühr erhoben. (siehe unter "Gebühren")
PUK
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird die Online-Funktion aus Sicherheitsgründen blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.
Sperrkennwort
Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall.
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borchen
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden.
Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.
Kosten
Hinweise für Borchen
37,00 € für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
22,80 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015