Personalausweis

    Personalausweis beantragen

    Hinweise für Lotte

    Beschreibung

    Hinweise für Lotte

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder

    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

    Bei Beantragung von Personalausweisen für Kinder ist die Anwesenheit der Kinder zwingend erforderlich.

    Bei Verlust
    • Sie können den Verlust bei jeder Personalausweisbehörde melden, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt.

    • Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.


    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.

    • Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lotte

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel

      • alter Personalausweis,

      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass

      • gegebenenfalls Geburtsurkunde

    • Biometrisches Lichtbild 

      • es muss aktuell sein

      • es muss den Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen

    • gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel

      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 

      • Familienbuch

      • Erklärung über die Namensführung

    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Kinder müssen bei Antragsstellung anwesend sein.

      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lotte

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lotte

    Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.

    Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Fristen

    Hinweise für Lotte

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lotte

    Kosten

    Hinweise für Lotte

    Gebühr:

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    • EUR 37,00 eID-Karte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lotte

    • Personalausweis Ausgabe

    • Personalausweis liegt zur Abholung bei zuständiger Personalausweisbehörde bereit

    • Personalausweis soll grundsätzlich persönlich abgeholt werden

    • Abholung mit Vollmacht möglich

    • Ohne Erhalt des PIN-Briefs ist nur persönliche Abholung möglich

    • Zuständige Behörde: Personalausweisbehörde, bei der der Personalausweis beantragt wurde

    • Bei Beantragung von Personalausweisen für Kinder ist die Anwesenheit der Kinder zwingend erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lotte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de